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Zivil- und Wirtschaftsrecht

Grundlage für erfolgreiche, unternehmerische Tätigkeit.

Bei wirtschaftlicher Betätigung wächst die Komplexität der Rechtsprobleme. Rechts – und Wirtschaftsordnung bedingen sich gegenseitig. Vielfach wird das Recht als Einschränkung unternehmerischen Handelns empfunden. Es sichert aber auch die Gestaltungsräume jedes einzelnen und kann auch als Instrument zur unternehmerischen Entfaltung begriffen werden. Die Beschäftigung mit dem Wirtschaftsrecht ist notwendiger Bestandteil jeder erfolgreichen, unternehmerischen Tätigkeit.

Das Zivil- und Wirtschaftsrecht ist ein sehr weitläufiges Rechtsgebiet. Es bezieht sich nicht nur auf das rechtsgeschäftliche, unternehmerische Handeln sondern auch auf die persönlichsten Bereiche menschlicher Existenz. Einzelne Erläuterungen zu den entsprechenden Untergliederungen des Zivil- und Wirtschaftsrechts würden den Rahmen dieser Webseite sprengen. Nachfolgend sind Teilgebiete aufgezählt, die wir für unsere Mandanten im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit bearbeiten.

  • Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Dienstleistungsrecht
  • Mietrecht
  • Pachtrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Gewerberecht
  • Forderungseinzug
  • Kredit- und Bürgschaftsrecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Bankrecht
  • Immobilienrecht
  • Maklerrecht
  • Schenkungsrecht
  • Sachenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht

In komplizierten Fällen, vor allem wenn es zum Prozess oder zur Vollstreckung kommt sind vor allem kompetente Juristen gefordert. Wir vertreten Private, Unternehmer und Geschäftsleute gleichermaßen. Haben Sie Fragen auf den Gebieten des Wirtschaftsprivatrechts oder brauchen Sie einen Prozessanwalt, so sind Sie herzlich eingeladen, sich an die Kanzlei Judaschke zu wenden. Wir unterstützen Sie bei der Lösung Ihrer Probleme und der Erreichung Ihrer unternehmerischen Ziele.