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Verkehrsrecht

Blitzer Polizeit Geschwindigkeitsmessung

Ein Bußgeld droht immer dann, wenn die Polizei- und Ordnungsbehörden Ihnen ein Verkehrsverstoß vorwerfen. Beginnend mit einem Knöllchen für Falschparken, bis hin zum erhöhten Bußgeld für Geschwindigkeitsübertretungen oder Rotlichtverstöße, bis hin zum Fahrverbot und zur Fahrtenbuchauflage.

Die Polizei- und Ordnungsbehörden verfolgen diese Taten mit erhöhtem Nachdruck, denn es ist für die Staatskasse ein sehr einträgliches Zubrot und eine Finanzspritze für die leeren Haushaltskassen. Man gewinnt den Eindruck, dass mehr Politessen und Polizeibeamte zur Ahndung des Falschparkens eingesetzt werden, als zur Aufklärung von Straftaten. Die Behörden verteilen so genannte Verwarnungsgelder, im höchsten Fall wird ein Bußgeldbescheid erlassen, der Ihnen eine Zahlung auferlegt, Ihr Punktekonto in Flensburg füllt oder sogar Ihnen ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten ausspricht. Ist der Vorwurf ungerechtfertigt oder die Strafe zu streng bemessen, sollten Sie sich in jedem Fall zur Wehr setzen.

Nach dem Einspruch, gegen den Bußgeldbescheid schließt sich das Zwischenverfahren an. Dabei wird nochmals geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Einstellung vorliegen. Sollte dies nach Auffassung der Behörden nicht der Fall sein, wird die Sache durch die Staatsanwaltschaft dem Gericht übergeben und ein gerichtliches Verfahren schließt sich an.

Sie sollten jedoch nicht allein rechtliches Gehör vor den Gerichten oder den Ordnungsbehörden suchen. Lassen Sie sich durch einen kompetenten Anwalt vertreten. Je früher desto besser, denn dies trägt zur Vermeidung unnötiger Kosten bei und Sie erlangen Rechtssicherheit. Meist kann nach Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt geklärt werden, ob sinnvolle Möglichkeiten bestehen, gegen das verhängte Bußgeld mit Erfolg vorzugehen oder nicht. Dann ist die Möglichkeit eröffnet, die Gerichte um rechtliche Überprüfung anzurufen und die Chancen, dass der Bußgeldbescheid gänzlich aufgehoben oder einzelne Anordnungen oder Belastungen zurückgenommen werden, steigen enorm.

Sie sind eingeladen in dem Falle eines Ordungswidrigkeitenverfahrens, sich an die Rechtsanwaltskanzlei Judaschke zu wenden. Wir vertreten Sie in sämtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren.