Jugendstrafverfahren

Hat der Jugendliche das Alter von 14 Jahren erreicht, so kann er sich strafbar machen. Jugendlichen ist oft nicht bewusst, dass ihre Handlungen strafrechtliche Relevanz haben können. Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen Jugendlichen jedoch erst einmal eingeleitet, können die Konsequenzen genau so einschneidend sein, wie für Erwachsene. Für einen Strafverteidiger gilt es, die besonderen Möglichkeiten des Jugendstrafrechts so anzuwenden, dass dem Jugendlichen oder Heranwachsenden ein möglichst geringer Nachteil entsteht. Die Jugendstrafverteidigung bietet mannigfaltige Erledigungsmöglichkeiten und Chancen für die jungen Mandanten.

Trotz Straftaten, die bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht zu erhöhten Freiheitsstrafen führen würden, ist der Strafverteidigung in Jugendsachen die Möglichkeit gegeben, derart auf das Gericht einzuwirken, dass von schwerer Strafe abgesehen werden kann im Hinblick auf den Erziehungsgedanken des Jugendstrafverfahrens. Es ist keine Seltenheit, dass durch eine gute Verteidigungsstrategie das Strafverfahren gegen den Jugendlichen eingestellt wird oder nur zu mahnenden Worten des Gerichts führt. Manchmal erfolgt auch nur eine Weisung des Gerichts. Wir schaffen durch unsere angewandte Rechtspraxis, dass Gerichte mit Hilfe von Erziehungsmaßregeln auf Jugendliche maßvoll einwirken, ohne sie mit der vollen Härte des Gesetzes zu konfrontieren und ihnen somit eine Zukunft zu verbauen.

Bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21 Jahren ist ebenfalls die Möglichkeit gegeben, Jugendstrafrecht zur Anwendung zu bringen. Obwohl man mit 18 Jahren volljährig ist, bedeutet dies noch nicht, dass auch der innere Reifeprozess eines Heranwachsenden abgeschlossen ist. Dies rechtfertigt es, auf den Heranwachsenden das Jugendstrafrecht anzuwenden und, wenn überhaupt, eine mildere Bestrafung zu erreichen.

Auch für das Jugendstrafrecht gilt: Je schneller man sich mit einem Strafverteidiger seines Vertrauens in Verbindung setzt, desto besser sind die Chancen im Jugendstrafverfahren, mit einem blauen Auge davon zu kommen bzw. das Verfahren durch Einstellung oder Freispruch zu beenden. Nutzen Sie Ihre Chance, setzen Sie sich mit der Kanzlei Judaschke in Verbindung, um die optimalste Verteidigungsmöglichkeiten bei einer Jugendverfehlung durchzusprechen.