Pflichtverteidigung

Bei einem Vorwurf von Straftaten, bei denen dem Beschuldigten bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von ca. einem Jahr droht, kann sich der Beschuldigte einen Pflichtverteidiger aussuchen. Dies gilt auch, wenn der Beschuldigte unter Bewährung in anderer Sache steht und der Bewährungswiderruf droht. Die Möglichkeit der Pflichtverteidigung ist auch gegeben, wenn vor dem Landgericht oder einem höheren Gericht verhandelt wird.

Der Vorteil eines Pflichtverteidigers für den Beschuldigten ist, dass die Anwaltskosten zunächst von der Staatskasse bezahlt werden. Wir übernehmen auch sehr gern Pflichtverteidigungen. Sollten Sie also einen Pflichtverteidiger benötigen, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Judaschke. Sollte das Gericht Sie bereits aufgefordert haben einen Rechtsanwalt zu benennen, dann brauchen Sie dem Gericht nur den Namen und die Adresse von Herrn Rechtsanwalt Judaschke mitteilen. Alles weitere besorgt dann die Kanzlei Judaschke.

Wenn Sie es wünschen, können Sie auch vorab von uns prüfen lassen, ob die Vorraussetzungen für eine Pflichtverteidigung bei Ihrem Fall vorliegen. Rufen Sie uns an, wir geben gern Auskunft.