Der Arzt ist verpflichtet, sich soweit fortzubilden und sein Wissen einzusetzen, um alle möglichen Krankheiten oder Ursachen für das Leiden des Patienten durch eine Diagnose auszuschließen. Unterlässt der Arzt die Erhebung erforderlicher Befunde, liegt in der Regel ein Behandlungsfehler vor.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Arzt die Untersuchungsbefunde fehlerhaft interpretiert und somit die Krankheit des Patienten nicht richtig einschätzt. Der Patient wird nach Hause geschickt, ohne die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dadurch kann es zu einer Verschlimmerungen der Krankheit des Patienten kommen. Dem Patienten hätte bei richtiger Diagnose schnell geholfen werden können. Es hätte ihm ein langer Leidensweg erspart bleiben können.
Als Beispiel für Diagnosefehler sei folgendes kleines Bespiel
genannt:
Der Patient lässt sich von einem Hautarzt untersuchen. Aufgrund eines etwas
größer gewordenen schwarzen Leberflecks. Der Arzt betrachtet den Leberfleck
äußerlich und unterlässt, trotz erkennbarem Krebsverdacht, eine Biopsie der
Hautpartie. Er beruhigt den Patienten und schickt ihn nach Hause. Nach mehreren
Monaten geht der Patient ins Krankenhaus, da der Hautfleck sich nochmals stark
vergrößert hat. Im Krankenhaus wird sofort festgestellt, dass es sich um einen
bösartigen Hautkrebs handelt. Der Patient wird sofort operiert, jedoch ist der
Krebs soweit gewachsen, dass Großteile des anfänglich gesunden Gewebes entfernt
werden müssen. Der Patient sieht entstellt aus. Hinzu kommt, dass der Krebs
schon gestreut hat und es zur Metastasenbildung in anderen Körperregionen
gekommen ist. Dadurch erleidet der Patient durch mehrere Krebsgeschwüre in
anderen Organen seines Körpers den frühen Tod. Wäre er bei seinem ersten Besuch
bei dem Hautarzt richtig diagnostiziert worden bzw. weitere notwendige Befunde
ärztlicherseits erhoben worden, hätte der Tumor als bösartig erkannt werden
können. Die sofortige Behandlung der Hautpartie hätte eine Ausbreitung des
Krebses vermieden. Bei anfänglich richtiger Diagnose wäre das tragische
Schicksal des Patienten vermieden worden. Längere schmerzhafte Operationen und
äußerliche Entstellungen wären bei rechtzeitiger ärztlicher Behandlung erspart
geblieben.
Haben Sie einen ähnlichen Fall erlebt, wenden Sie sich an die Kanzlei Judaschke.